Plex-XML Community Edition (Nutzungsbedingungen)

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In order to view the English language version please see: Plex-XML Community Edition (License)

Um die englische Version zu lesen, klicken sie bitte hier: Plex-XML Community Edition (License)


All about software GmbH

Unentgeltliche Überlassung von Nutzungsrechten

Stand 01.07.2009


Dieser Vertrag enthält die Regelungen und Bedingungen für die Lizenzierung und die Übertragung von Nutzungsrechten durch die all about software GmbH.

Diese Vereinbarung wird getroffen zwischen der all about software GmbH und Ihnen als Lizenznehmer (im Folgenden „Nutzer“ genannt).

Im Falle auftauchender Fragen wenden Sie sich bitte per Email an info@allabout.de oder per Brief an all about software GmbH, Brandsende 2, 20095 Hamburg.


§ 1 Vertragsgegenstand

1.) Der Vertragsgegenstand besteht in der unentgeltlichen Überlassung der Software Plex-XML. Dieser Vertrag regelt die Überlassung der Software und der Übertragung der erforderlichen Nutzungsrechte.

Das Programm besteht aus verschiedenen Teilen, nämlich

PleXML-XSLT (XSLT-Scripten)

PleXML-JS (JavaScripten)

PleXML,jar, aaBasic.jar, XMLExport.jar, aatoolbox_db.jar, aatoolbox_resource.jar, aatoolbox_rest.jar, aatoolbox_server.jar, security_db.jar, security_resource.jar, security_rest.jar, security_server.jar (Runtime-Module)

PATTY, ALLSQLF, aaFields, PleXML, PLEXML_A, PLEXML_F, PLEXML_S, SEC_V20 (CA Plex Gruppenmodelle)

2.) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.


§ 2 Abwehrklausel

Dieser Vertrag stellt die gesamten vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien dar, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien finden daneben keine Anwendung.


§ 3 Ziel der Übertragung der Nutzungsrechte

1.) Ziel der Übertragung der Nutzungsrechte ist es, den Nutzer in die Lage zu versetzen, selbst mit den Computerprogrammen zu arbeiten und bestimmte Programmteile in beliebiger Anzahl zu vervielfältigen. Dies sind die Teile PleXML-XSLT, PleXML-Javascript und die Runtime-Module(PleXML,jar, aaBasic.jar, XMLExport.jar, aatoolbox_db.jar, aatoolbox_resource.jar, aatoolbox_rest.jar, aatoolbox_server.jar, security_db.jar, security_resource.jar, security_rest.jar, security_server.jar).

Die CA Plex-Modelle PATTY, ALLSQLF, aaFields, PleXML, PLEXML_A, PLEXML_F, PLEXML_S und SEC_V20 dürfen nur vom Nutzer selbst zu Zwecken der Software-Herstellung genutzt und zu diesem Zweck vervielfältigt werden.

Ausdrücklich ausgenommen ist das Recht, Plex-XML oder Teile von Plex-XML dafür zu verwenden, ein Produkt herzustellen oder in ein Produkt zu integrieren, welches selbst ein Softwareentwicklungs-Framework oder –Tool ist. Der Einsatz zu diesem Zweck ist erst nach der vollständigen Entrichtung einer gesondert zwischen dem Nutzer und der all about software GmbH zu vereinbarenden OEM-Gebühr zulässig.

Ausdrücklich ausgenommen ist das Recht, Plex-XML oder Teile von Plex-XML dafür zu verwenden, eine entgeltliche Unterstützung oder entgeltliche Beratung für Dritte zu erbringen, deren Gegenstand die Nutzung von Plex-XML als Software-Entwicklungstool ist. Der Einsatz zu diesem Zweck bedarf einer gesonderten Vereinbarung des Nutzers mit der all about software GmbH.

2.) Das Programm ist ein Softwareentwicklungs-Framework, bei dem bestimmte Teile nur dann sinnvoll genutzt werden können, wenn zugleich Bearbeiternutzungsrechte an bestimmten Teilen des Programm übertragen werden. Diese Programmteile sind die Module PleXML-XSLT und PleXML-Javascript,

Der Nutzer erhält ferner Nutzungsrechte an den einzelnen CA Plex-Modellen PATTY, ALLSQLF, aaFields, PleXML, PLEXML_A, PLEXML_F, PLEXML_S, SEC_V20. Diese dürfen nicht weitergegeben werden, ohne daß der Nutzer selbst alle Nutzungsrechte an den Modellen aufgibt.

An den Runtime-Modulen (PleXML,jar, aaBasic.jar, XMLExport.jar, aatoolbox_db.jar, aatoolbox_resource.jar, aatoolbox_rest.jar, aatoolbox_server.jar, security_db.jar, security_resource.jar, security_rest.jar, security_server.jar) werden keine Bearbeiternutzungsrechte übertagen. Es soll ausdrücklich verhindert werden, daß dieses Modul vom Nutzer selbst oder von Dritten bearbeitet oder verändert werden kann, wenn kein Fall vorliegt, in dem ein Bearbeiternutzungsrecht aus gesetzlichen Gründen zwingend einzuräumen ist.


§ 4 Rechtsübertragung

(1.) PleXML-XSLT und PleXML-Javascript

(a.) Die all about software GmbH räumt dem Nutzer bezogen auf die Programmmodule PleXML-XSLT und PleXML-Javascript im Sourcecode hiermit das widerrufliche, zeitlich auf die Dauer des Vertrags und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht für alle unten unter (c.) genannten Nutzungsarten ein. Die Nutzungsrechte werden unter dem Vorbehalt übertragen, daß der Nutzer sich an die hier definierten Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte und ihrer Beschränkung hält. In dem Moment, in dem der Nutzer selbst die hier genannten Regelungen verletzt, kann die all about software GmbH die Übertragung der Nutzungsrechte rückwirkend widerrufen.

(b.) Entsprechendes gilt für alle in den Programmen im Zusammenhang stehenden urheberrechtlich geschützten Werke bzw. Leistungen, insbesondere allen Dokumentationen, Handbücher, Templates und Daten.

(c.) Diese Nutzungsrechte umfassen das Vervielfältigungsrecht, Bearbeitungsrecht, Vorführungsrecht, Vermietrecht, Datenbankrecht, das Recht zum Online-Zugriff sowie zur sonstigen öffentlichen Zugänglichmachung und Wiedergabe.

(d.) Die Programmmodule dürfen zu Zwecken des Vertriebs von damit hergestellter Anwendungs-Software in unbestimmter Anzahl vervielfältigt werden.


(2.) PleXML,jar, aaBasic.jar, XMLExport.jar, aatoolbox_db.jar, aatoolbox_resource.jar, aatoolbox_rest.jar, aatoolbox_server.jar, security_db.jar, security_resource.jar, security_rest.jar, security_server.jar

(a.) Die all about software GmbH räumt dem Nutzer bezogen auf die Programmmodule PleXML,jar, aaBasic.jar, XMLExport.jar, aatoolbox_db.jar, aatoolbox_resource.jar, aatoolbox_rest.jar, aatoolbox_server.jar, security_db.jar, security_resource.jar, security_rest.jar, security_server.jar im Java-Bytecode hiermit das widerrufliche, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht für alle hier unter (c.) genannten Nutzungsarten ein. Die Nutzungsrechte werden unter dem Vorbehalt übertragen, daß der Nutzer sich an die hier definierten Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte und ihrer Beschränkung hält. In dem Moment, in dem der Nutzer selbst die hier genannten Regelungen verletzt, kann die all about software GmbH die Übertragung der Nutzungsrechte rückwirkend widerrufen.

(b.) Entsprechendes gilt für alle in den Programmen in Zusammenhang stehenden urheberrechtlich geschützten Werke bzw. Leistungen, insbesondere allen Dokumentationen, Handbücher, Templates und Daten.

(c.) Diese Nutzungsrechte umfassen das Vervielfältigungsrecht, Vorführungsrecht, Vermietrecht, Datenbankrecht, das Recht zum Online-Zugriff sowie zur sonstigen öffentlichen Zugänglichmachung und Wiedergabe.

(d.) Die Softwaremodule dürfen zu Zwecken des Vertriebs von damit hergestellter Anwendungs-Software in unbestimmter Anzahl vervielfältigt werden.


(3.) CA Plex-Modelle PATTY, ALLSQLF, aaFields, PleXML, PLEXML_A, PLEXML_F, PLEXML_S, SEC_V20

(a.) Die all about software GmbH räumt dem Nutzern bezogen auf die CA Plex-Modellen PATTY, ALLSQLF, aaFields, PleXML, PLEXML_A, PLEXML_F, PLEXML_S, SEC_V20, vorliegend als CA Plex-Gruppenmodelle, hiermit das widerrufliche, zeitlich für die Dauer dieses Vertrags und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht für alle unten unter (c.) genannten Nutzungsarten ein. Die Nutzungsrechte werden unter dem Vorbehalt übertragen, daß der Nutzer sich an die hier definierten Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte und ihrer Beschränkung hält. In dem Moment, in dem der Nutzer selbst die hier genannten Regelungen verletzt, kann die all about software GmbH die Übertragung der Nutzungsrechte rückwirkend widerrufen.

(b.) Entsprechendes gilt für alle in den Programmen im Zusammenhang stehenden urheberrechtlich geschützten Werke bzw. Leistungen, insbesondere allen Dokumentationen, Handbücher, Templates und Daten.

(c.) Diese Nutzungsrechte umfassen das Vervielfältigungsrecht und das Recht, zum Zwecke der Softwareentwicklung den Inhalt der Gruppenmodelle in eigene CA Plex-Modelle des Nutzers zu extrahieren.

(d.) Die Modelle dürfen nicht für Dritte vervielfältigt werden. Der Nutzer erhält das Recht, die Software zur eigenen Nutzung in der jeweils mit der all about software GmbH schriftlich zu vereinbarenden Anzahl zu vervielfältigen. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, das Extrahieren der Inhalte der Gruppenmodelle in lokale Modelle, sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

(e.) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist grundsätzlich unzulässig, sofern damit die zeitgleiche Mehrfachnutzung einer Lizenz des Programms erfolgt. Der Einsatz zu diesem Zweck (concurrent licence) ist erst nach der vollständigen Entrichtung einer gesondert zu vereinbarenden Gebühr zulässig.

(f.) Darüber hinaus kann der Nutzer Vervielfältigungen zu Sicherungszwecken vornehmen.


§ 5 Dekompilierung und Programmänderungen

(1) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind unzulässig

(2) Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Nutzer die Beweislast.

(3) Die entsprechenden Handlungen nach Abs. 2 dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit der all about software GmbH stehen, wenn die all about software GmbH die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Der all about software GmbH ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen, sowie der Name des Dritten mitzuteilen.

(5) Der Nutzer darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Nutzers.


§ 6 Gewährleistung, Haftung

Die Regelungen für die Gewährleistung und Haftung richten sich nach dem gesetzlichen Modell der Leihe. Die Software wird unentgeltlich überlassen und enthält keine zugesicherten Eigenschaften und keine Garantiezusage. Der Nutzer prüft und beurteilt selbstständig, ob die Software für den für ihn beabsichtigten Einsatzzweck geeignet ist. Somit beschränken sich die Gewährleistung und die Haftung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen wegen Schäden, die vorsätzlich, arglistig, grob fahrlässig und/oder an Leib, Leben oder Gesundheit und/oder infolge der Verletzung einer Garantiezusage geltend gemacht werden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Die Software enthält OpenSourceSoftware („OSS“) für welche gesonderte Lizenzbedingungen der Urheber dieser OSS gelten. Die all about software GmbH stellt in einer Anlage zu diesem Vertrag eine Auflistung der enthaltenen OSS, sowie Hinweise für den Zugang zu deren Lizenzbedingungen bereit. Der Nutzer anerkennt mit dem Einsatz von Plex-XML die Lizenzbedingungen der enthaltenen OSS: Der Nutzer stellt all about von den Folgen der Nichtbeachtung dieser Lizenzbedingungen frei.


§ 7 Widerruf

Die All about software GmbH behält sich vor, diesen Vertrag bei einem Verstoß gegen die Regelungen der §§ 3 bis 5 zu kündigen. Der Nutzer verliert damit die Berechtigung das Programm zu nutzen. Auch abhängige Bearbeitungen dürfen damit nicht mehr genutzt werden.


§ 8 Allgemeine Regelungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen dadurch nicht berührt werden.

(2) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen der all about software GmbH erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn die Geschäftsführung der all about software GmbH hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.

(3) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.


All about software GmbH

Unentgeltliche Überlassung von Nutzungsrechten

Stand 01.07.2009

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